Art. 31 Abs. 5 32026R2108VERORDNUNG (EU) 2026/2108 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2026 zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Ändert ein geprüfter vertrauenswürdiger Handelsbeteiligter seinen Mitgliedstaat der Ansässigkeit, so unterrichtet der geprüfte vertrauenswürdige…
§ 243 Abs. 4 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Die Bundesanstalt benachrichtigt die zuständigen Behörden des Herkunftsstaats über wesentliche Änderungen der in Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten…
§ 62 Abs. 1 Nr. 1 HebGGesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen
jede Änderung ihrer Staatsangehörigkeit,
Art. 17 Abs. 9 32009L0065RICHTLINIE 2009/65/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Falle einer Änderung bei den gemäß Absatz 3 Unterabsatz 1 übermittelten Angaben teilen die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats der…
§ 12 Abs. 1 DEÜVVerordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung
Eine Ab- und eine Anmeldung sind zu erstatten, wenn die bisher gemeldete Beitragsgruppe, der Personengruppenschlüssel oder die Krankenkasse des Beschäftigten…