§ 6 RebflRodVVerordnung über die Gewährung von Prämien für die endgültige Aufgabe des Weinbaus
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 7 UkVVerordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 LwAusbStEignVVerordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.