Gesetz Nr. 1908 über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (ÖPNVG) Vom 30. November 2016
Das Gesetz regelt die Rahmenbedingungen für die Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs auf Schienen und Straßen im Saarland.
§ 1 ÖPNVG
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