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Die Verwaltungen unterhalten beim Kuratorium mit freiwilligen Beiträgen einen Gemeinschaftsfonds für Studienreisen. Er dient der alljährlichen Vergabe von Stipendien an Kandidaten, die hervorragende Leistungen in der Großen Staatsprüfung erbracht haben (Artikel 5 Abs. 2 Buchst. i und Artikel 9 Abs. 2 Buchst. e).