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Der Vorsitzer des Kuratoriums und sein Stellvertreter werden vom Kuratorium auf Vorschlag des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen aus den Vertretern der Verwaltungen im Kuratorium für die Dauer von drei Jahren bestellt. Der Vorsitzer und sein Stellvertreter sollen nicht der gleichen Verwaltung angehören. Der Vorsitzer muss die Befähigung für den höheren technischen Verwaltungsdienst besitzen.
Der Vorsitzer hat folgende Aufgaben:
Er leitet die Sitzungen des Kuratoriums und sorgt für die Verhandlungsniederschrift, in der die Ergebnisse der Verhandlung festzulegen sind.
Er überwacht die Durchführung der Beschlüsse des Kuratoriums.
Er beraumt die Sitzungen des Kuratoriums an und stellt im Benehmen mit dem Präsidenten des Oberprüfungsamtes die Tagesordnung der Sitzungen auf, die den Verwaltungen zu Händen ihrer Vertreter vier Wochen vorher mitzuteilen ist.
Er bestellt die Prüfer und die Abteilungs- und Ausschussleiter sowie deren Stellvertreter und beruft sie ab, die Abteilungs- und Ausschussleiter sowie deren Stellvertreter vorbehaltlich der Bestätigung durch das Kuratorium (Artikel 5 Abs. 2 Buchst. b). Abteilungsleiter, Ausschussleiter werden für drei Jahre, Prüfer für fünf Jahre bestellt.
Er bewilligt nach den vom Kuratorium gegebenen Richtlinien auf Vorschlag des Vorstandes des Oberprüfungsamtes Stipendien aus dem Gemeinschaftsfonds.
Die Geschäftsstelle des Oberprüfungsamtes steht dem Vorsitzer bei Erledigung seiner Aufgaben zur Verfügung. C. Das Oberprüfungsamt