Art. 11 Nr. 1 OPrAEÜbk SLÜbereinkommen über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Oberprüfungsamtes deutscher Länder und Verwaltungen für die höheren technischen Verwaltungsbeamten vom 16. September 1948 in der Fassung vom 11. Dezember 2001*
die Abnahme der Großen Staatsprüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst auf der Grundlage der von den Verwaltungen auf Empfehlung des Kuratoriums für…
§ 10 FpFABV SL 2018Verordnung über die berufliche Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung Vom 15. Oktober 2018
Die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer hat die Prüfungsgebühr an die zuständige Stelle zu entrichten. Ihre Höhe bestimmt sich nach der Verordnung…
§ 1 Abs. 3 SN-3648Gesetz über die Berufsbildung im öffentlichen Dienst
Das Staatsministerium des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen eine Rechtsverordnung über die Erhebung von Gebühren…
§ 3 Abs. 5 NRW-27832Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)
Für die Prüfung wird eine Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben. Die Teilnahme an der Prüfung kann von dem Nachweis der Zahlung der…