Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dem Oberprüfungsamt obliegt:
die Abnahme der Großen Staatsprüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst auf der Grundlage der von den Verwaltungen auf Empfehlung des Kuratoriums für ihren Bereich eingeführten Vorschriften,
die Weiterbildung der Prüfungsvorschriften auf Grund2 der neueren Erfahrungen der Wissenschaft und der Bedürfnisse der Verwaltungen,
die Mitarbeit an Ausbildungsvorschriften, soweit die zuständigen Verwaltungen dies wünschen.