§ 7 Abs. 2 OrdenGGesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, wie der Nachweis der…
§ 9 Abs. 1 OrdenNachwVVerwundetenabzeichen des zweiten Weltkrieges
Sind bei der Stelle, an die eine Ausfertigung des Antrags weitergeleitet wurde (§ 5 Abs. 1, 2 und 3) Unterlagen über die Verleihung des Verwundetenabzeichens…
§ 2 NRW-29884Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
Die Landschaftsverbände sind die zuständige Behörde nach § 14 der Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von…
§ 7 Abs. 2 OrdenG SLSaarländisches Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen Vom 1. Juli 1937
Zuständige Behörde für die Ausstellung von Berechtigungsausweisen nach § 14 der Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis…