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Die Staatsprüfung, die im letzten Ausbildungshalbjahr der Qualifizierungsmaßnahme stattfindet, dient der Feststellung, ob die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Qualifizierungsmaßnahme die erforderlichen fachlichen und pädagogischen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben. Sie ist eine Laufbahnprüfung im Sinne des Saarländischen Beamtengesetzes.
Die Staatsprüfung besteht aus einem unterrichtspraktischen und einem mündlichen Teil.
Das Staatliche Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen bestimmt Ort, Zeit, Fach, Thema und Klassenstufe für die unterrichtspraktische Prüfung sowie Ort und Zeit der mündlichen Prüfung. Es kann diese Aufgaben der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses übertragen.
Die unterrichtspraktische Prüfung umfasst je eine Lehrprobe in Didaktik der Primarstufe sowie in einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder Sachunterricht. Die Lehrprobe ist in der Regel auf die Dauer einer Unterrichtsstunde abzustellen. Die betreuende Lehrkraft und die Schulleiterin oder der Schulleiter können bei der Lehrprobe anwesend sein.
Vor Beginn des Unterrichts ist jedem Mitglied des Prüfungsausschusses ein schriftlicher Entwurf der Lehrprobe auszuhändigen; er ist zu den Prüfungsakten zu nehmen. Verwendete Quellen und Hilfsmittel sind anzugeben. Teile des schriftlichen Entwurfs der Lehrprobe, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht werden. Der Prüfling hat die Versicherung abzugeben, dass er den Entwurf der Lehrprobe ohne fremde Hilfe angefertigt und sich anderer als der angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht bedient hat.
Die mündliche Prüfung findet nach Abschluss der unterrichtspraktischen Prüfung statt. Die Prüfungsdauer beträgt 30 Minuten.
Prüflingen mit Behinderungen sind auf Antrag die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen im Prüfungsverfahren einzuräumen.
Soweit es wegen eines eingeschränkten Unterrichtsbetriebes infolge der COVID-19-Pandemie nicht möglich ist, Lehrproben im Präsenzunterricht mit Lerngruppen durchzuführen, werden die Lehrproben gemäß Absatz 4 und 5 in einem veränderten Format durchgeführt. Im veränderten Format der Lehrprobe tritt an die Stelle der geplanten Unterrichtsstunde nach Absatz 4 Satz 1 und 2 die Erörterung des gemäß Absatz 5 angefertigten Entwurfs im Rahmen eines Fachgesprächs zwischen dem Prüfling und dem Prüfungsausschuss. Das Fachgespräch dauert 45 Minuten und setzt sich zusammen aus einer Präsentation der methodisch-didaktischen Entscheidungen des schriftlichen Entwurfs auf der Grundlage fachdidaktischer, pädagogischer und empirischer Theorien, an die sich ein kritisches Reflexionsgespräch anschließt.