§ 110a Abs. 4 OWiGElektronische Aktenführung; Verordnungsermächtigungen
Behörden im Sinne dieses Abschnitts sind die Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden einschließlich der Vollstreckungsbehörden sowie die Behörden des…
§ 11 Abs. 2 SächsEJustizVOSächsische E-Justizverordnung
In Bußgeldverfahren sind die §§ 2 und 3 der Bundesbußgeldaktenführungsverordnung entsprechend anzuwenden.
§ 10 Abs. 1 FPersGGesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen
Die nach § 9 für die Durchführung von Bußgeldverfahren zuständigen Behörden dürfen folgende personenbezogene Daten über laufende und abgeschlossene…
§ 110c OWiGEntsprechende Geltung der Strafprozessordnung für Aktenführung und Kommunikation im Verfahren
Im Übrigen gelten die §§ 32a, 32b und 32d bis 32f der Strafprozessordnung sowie die auf der Grundlage des § 32a Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 1 Nummer 5,…
§ 2 NRW-30301Verordnung über die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren
Werden Akten elektronisch geführt, ist für jeden Bußgeld-Vorgang eine elektronische Akte anzulegen und sind sämtliche zu den Akten gehörende Schriftstücke und…