§ 58 Abs. 2 PAOZusammensetzung des Vorstands
Die Mitglieder des Vorstands werden von den Mitgliedern der Kammer in geheimer und unmittelbarer Wahl durch Briefwahl gewählt. Hierbei kann vorgesehen werden,…
§ 62 Abs. 1 PAOWahlperiode
Die Mitglieder des Vorstands werden auf vier Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.
§ 76 Abs. 3 PAOAufgaben des Schatzmeisters
Ist ein Schatzmeister nicht gewählt, so hat der Schriftführer die Rechte und Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 sowie aus § 50 Abs. 4 und § 77 Abs. 1.
§ 74 Abs. 2 PAOBerichte über die Tätigkeit der Kammer und über Wahlergebnisse
Der Präsident zeigt das Ergebnis der Wahlen zum Vorstand, zum Präsidenten und zum Vizepräsidenten, zum Schriftführer, zum Schatzmeister und zu deren…