BPatG, 11 W (pat) 24/14Beschluss v. 2018-12-17 · § 45 PatG
(Patentbeschwerdeverfahren – "Abgassteuersystem" – zu den formalen Voraussetzungen bei der Anmeldung eines Patents – die Vorgabe der klaren und deutlichen Formulierung der Patentansprüche hat den Charakter einer materiellen Patenterteilungsvoraussetzung – Eingriff in das durch Art. 14 GG geschützte Recht des Eigentums – keine Befugnis des DPMA und des BPatG neue Zurückweisungsgründe aufzubauen – Unvereinbarkeit mit Rechtsstaats- bzw. Gewaltenteilungsprinzip)
BPatG, 11 W (pat) 32/13Beschluss v. 2014-12-15 · § 45 Abs 1 PatG
Patentbeschwerdeverfahren – „Gargerät“ – nicht klar und deutlich formulierter Patentanspruch stellt keinen Mangel dar, der zur Zurückweisung der Patentanmeldung berechtigt
BPatG, 20 W (pat) 28/09Beschluss v. 2013-05-23 · § 45 PatG
(Patentbeschwerdeverfahren - "Prüfungsbescheid in Nachanmeldung" – eigenständige Anmeldung, die die innere Priorität einer Voranmeldung in Anspruch nimmt – Verfahrensfehler - Unzulässigkeit, im Zurückweisungsbescheid lediglich auf in der Voranmeldung erlassenen Bescheiden zu referenzieren und eine detaillierte Angabe von möglichen Gründen, die der Patentierung entgegenstehen könnten, zu unterlassen)
BPatG, 20 W (pat) 20/09Beschluss v. 2010-11-15 · § 45 PatG
Patentbeschwerdeverfahren - "Zusatzanmeldung" – vor Einreichung einer Zusatzanmeldung in Bezug auf die Hauptanmeldung ergangene Bescheide des DPMA haben für das Verfahren über die Zusatzanmeldung keine Geltung – Prüfungsstelle weist Zusatzanmeldung zurück - Anmelder erhält keine Gelegenheit sich zu Beanstandungen zu äußern - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
BPatG, 9 W (pat) 13/21Beschluss v. 2023-02-06 · § 45 Abs 2 PatG
Beschwerdesache – „Trockenläuferpumpe mit Ringkondensator“ – zur notwendigen Konkretisierung der Begründung im Prüfungsbescheid - keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr