Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung Vom 24. März 2014
Zuständige Behörde für die Durchführung dieser Verordnung ist das Landesamt für Soziales.
§ 6 PatMobUmsV SL
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