RettSanAPV SL 2023 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern Vom 30. Mai 2023*)
Zuständige Behörde zur Durchführung dieser Verordnung ist das Landesamt für Soziales.