PAuswGebV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 PAuswGebVInkrafttretenVerordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums § 3aSchlussformel Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. November 2010 in Kraft. § 3aSchlussformel