Art. 17 Abs. 1 32019L0997RICHTLINIE (EU) 2019/997 DES RATES vom 18. Juni 2019 zur Festlegung eines EU-Rückkehrausweises und zur Aufhebung des Beschlusses 96/409/GASP
Frühestens fünf Jahre nach dem Tag der Umsetzung dieser Richtlinie führt die Kommission eine Evaluierung dieser Richtlinie durch und übermittelt dem…
§ 68 SächsJVollzDSGSächsisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz
Die Auswirkungen dieses Gesetzes und dessen praktische Anwendung werden drei Jahre nach seinem Inkrafttreten durch die Staatsregierung geprüft. Die…
§ 35 Abs. 2 WPGGesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
Die erstmalige Evaluierung erfolgt zum Ablauf des 31. Dezember 2027. Hierbei wird überprüft, Zur Überprüfung werden die Mitteilungen der Länder nach § 34 Satz 4…
§ 61 Abs. 7 SächsPVDGSächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz
Die Erforderlichkeit, die praktische Anwendung und die Auswirkungen dieser Vorschrift werden nach einem Erfahrungszeitraum von drei Jahren, spätestens jedoch…