§ 21 Abs. 2 Nr. 4 PAuswGGesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung der Daten vorliegen.
§ 33 PAuswVBeachtung der Berechtigung durch den Berechtigungszertifikateanbieter
Vor der Ausgabe von Berechtigungszertifikaten hat der Berechtigungszertifikateanbieter zu überprüfen, ob eine Berechtigung der Vergabestelle für…
§ 15 Abs. 1 eIDKGGesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis
Um Daten im Wege des elektronischen Identitätsnachweises anzufragen, benötigen Diensteanbieter eine Berechtigung. Die Berechtigung lässt datenschutzrechtliche…
§ 31 PAuswVAngaben vor der Ausgabe von Berechtigungszertifikaten
Berechtigungszertifikateanbieter dürfen Berechtigungszertifikate für den elektronischen Identitätsnachweis bereitstellen, wenn sie vor Aufnahme dieser Tätigkeit…
§ 28 Abs. 2 DSG NRWDatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
beanstanden und kann vor Ausübung der Befugnisse des Artikels 58 Absatz 2 Buchstabe b bis g, i und j der Verordnung (EU) 2016/679 Gelegenheit zur Stellungnahme…