PelzVAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 PelzVAusbVStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufsVerordnung über die Berufsausbildung zum Pelzveredler/zur Pelzveredlerin Eingangsformel§ 2 Der Ausbildungsberuf Pelzveredler/Pelzveredlerin wird staatlich anerkannt. Eingangsformel§ 2