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Der Zweckverband eGo-Saar errichtet und betreibt ein zentrales elektronisches Personenstandsregister im Sinne des § 67 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes unter Beachtung der jeweils geltenden personenstands- und datenschutzrechtlichen Vorschriften. Er kann Rechenzentren hiermit beauftragen. Der Zweckverband eGo-Saar ist im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung nach Satz 1 und 2 Verantwortlicher im Sinne des Artikels 4 Nummer 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 04.05.2016, S. 1, L 314 vom 22.11.2016, S. 72).
Jedes Standesamt stellt dem Betreiber seine im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an zentraler Stelle gespeicherten Registereinträge zum Zwecke der Einrichtung und des Betriebs des zentralen Personenstandsregisters zur Verfügung. Die Standesämter nutzen die Registereinträge des zentralen elektronischen Personenstandsregisters im Umfang des § 67 Abs. 3 des Personenstandsgesetzes.