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Auf Registereinträge eines anderen Standesamts darf nur lesend zugegriffen werden. Die Leiter der Standesämter teilen dem Zweckverband eGo-Saar und der unteren Aufsichtsbehörde die Zugriffsberechtigten im Rahmen des zentralen elektronischen Personenstandsregisters mit.
Der Zweckverband eGo-Saar hat den in § 2 Abs. 1 genannten Aufsichtsbehörden die Kontrolle der Einhaltung aller die Errichtung und den Betrieb des zentralen elektronischen Personenstandsregisters betreffenden Vorschriften zu ermöglichen.