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Der Träger der Einrichtung ist verpflichtet, der Leitung der Einrichtung und der verantwortlichen Pflegefachkraft sowie den beschäftigten examinierten Fach- und Hilfskräften der Einrichtung Gelegenheit zur Teilnahme an Veranstaltungen berufsbegleitender Fort- und Weiterbildung, die sich auf Arbeitsfelder im Zusammenhang mit dem Betrieb von Einrichtungen beziehen, zu geben.