Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung präzisiert die Vorschriften des Kinderbildungsgesetzes vom 3. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 894, ber. 2020 S. 77), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 509) geändert worden ist, zum pädagogischen Personal sowie zur Personalbemessung im Rahmen des Mindestpersonals.
Der konkrete Personaleinsatz und die Personalentwicklung erfolgen durch die Träger der Kindertageseinrichtungen, denen in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber eine besondere Verantwortung obliegt.
Wird ein Zuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung gewährt, findet für den Personaleinsatz § 48 des Kinderbildungsgesetzes Anwendung.
Die Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (§§ 45 bis 48a des Achten Buches Sozialgesetzbuch) bleiben unberührt.
in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.
Dieses Gesetz gilt für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Es findet keine Anwendung auf…
Grundlage der Personalbemessung ist gemäß den Vorschriften des Kinderbildungsgesetzes die Anlage zu § 33 des Kinderbildungsgesetzes.
Institutioneller Kinderschutz im Sinne dieses Gesetzes besteht in der Ausgestaltung von Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe unabhängig von…
Mit Blick auf den akuten und anhaltenden Personalmangel im Feld der Kindertagesbetreuung können nach Maßgabe der §§ 11 bis 14 bis einschließlich 31. Dezember…
Auf Personen, die Angebote der nachgehenden Betreuung im Vollzug wahrnehmen oder auf freiwilliger Grundlage in der Anstalt verbleiben oder aufgenommen werden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.