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Die Übernahme der Leitung von Einrichtungen ist sozialpädagogischen Fachkräften vorbehalten, die die Voraussetzung für eine Gruppenleitung erfüllen. Zusätzlich ist nach Erfüllung der Voraussetzungen des § 7 eine mindestens zweijährige einschlägige pädagogische Berufserfahrung erforderlich, die in der Regel in einer Kindertageseinrichtung oder einem vergleichbaren Arbeitsfeld erworben worden sein soll. Praxiszeiten im Rahmen einer etwaigen Berufsanerkennung bleiben bei der Berechnung dieser Frist außer Betracht.
Die Leitung mehrerer Einrichtungen durch eine sozialpädagogische Fachkraft auch trägerübergreifend innerhalb eines Jugendamtes ist zulässig. Die gemeinsam geleiteten Einrichtungen sollen in räumlicher Nähe zueinander liegen. Es dürfen höchstens fünf Einrichtungen von einer sozialpädagogischen Fachkraft geleitet werden.
Pädagogische Leitungsaufgaben sind erfahrenen und besonders qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften zu übertragen; eine besondere Qualifizierung liegt…
Die Einrichtung muss unter der Leitung einer persönlich geeigneten Person stehen (Einrichtungsleitung). Sie soll in der Regel eine mindestens zweijährige…
von einer Fachkraft mit mehrjähriger Berufserfahrung und Fachhochschulabschluss oder Hochschulabschluss auf den Gebieten Sozialarbeit/ Sozialpädagogik/…
Zur Übernahme der Leitung einer Kindertageseinrichtung oder einer Gesamtleitung sollen Fachkräfte über einen sozialwissenschaftlichen Hochschulabschluss…
In erlaubnispflichtigen Einrichtungen im Sinne des § 45a SGB VIII oder sonstigen betreuten Wohnformen im Sinne des § 48a SGB VIII, in denen Kinder oder…
Die Leitung mehrerer Einrichtungen bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Behörde gemäß § 19 des Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.