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In begründeten Fällen können die Landesjugendämter Ausnahmen für den Einsatz als weitere Fachkraft zulassen, wenn der Träger dies im Einvernehmen mit dem örtlichen Jugendamt beantragt. Die Person soll grundsätzlich über eine pädagogische Ausbildung verfügen, die mindestens dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (https://www.kmk.org/themen/internationales/eqr-dqr.html) (DQR 6) entspricht. Weitere Voraussetzung ist eine 160h-Qualifizierung gemäß § 3 Absatz 2. Personen mit einer Ausnahmezulassung nach § 8 der Personalverordnung in der bis einschließlich 5. Dezember 2024 geltenden Fassung können nach dessen Maßgabe weiter bei demselben oder einem anderen Träger als weitere Fachkraft eingesetzt werden.
In begründeten Fällen können die Landesjugendämter Ausnahmen für den Einsatz als Ergänzungskraft zulassen, wenn der Träger dies im Einvernehmen mit dem örtlichen Jugendamt beantragt. Die Person soll grundsätzlich über eine pädagogische Ausbildung verfügen, die mindestens dem Niveau 4 des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR 4) entspricht. Weitere Voraussetzung ist eine 160h-Qualifizierung gemäß § 3 Absatz 2. Teil 2 Maßnahmen im Übergang zum Ausgleich des Personalmangels
In begründeten Fällen können die Landesjugendämter Ausnahmen für den Einsatz als profilrelevante Kraft auf Ergänzungskraftstunden zulassen, wenn der Träger dies…
Die zuständige Behörde kann in Fällen des Absatzes 1 auf Antrag in begründeten Einzelfällen weitere Ausnahmen zulassen.
Die zuständige Behörde kann in Fällen der Absätze 1 und 2 auf Antrag in begründeten Einzelfällen weitere Ausnahmen zulassen.
In erlaubnispflichtigen Einrichtungen im Sinne des § 45a SGB VIII oder sonstigen betreuten Wohnformen im Sinne des § 48a SGB VIII, in denen Kinder oder…
Absolventen anderer berufsspezifischer Studiengänge, soweit sie pädagogische Zusatzqualifikationen von mindestens 400 Stunden Umfang nachweisen. Bei Vorlage…
mindestens eine Lehrkraft mit einer Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung oder ein entsprechendes Lehramt tätig ist, und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.