§ 16 PflBG§36SchiedsV SLVerordnung über die Schiedsstelle nach § 36 des Pflegeberufegesetzes (Pflegeberufe-Schiedsstellenverordnung) Vom 25. Juni 2019
Die Geschäftsstelle ist berechtigt, die zur Durchführung des § 5, § 7, § 9 bis § 12 sowie § 14 enthaltenen personenbezogenen Daten zu verarbeiten, soweit dies…
Art. 14 Abs. 2 32019R0452Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Verordnung werden nicht länger als für den verfolgten Zweck erforderlich gespeichert.
§ 3 Abs. 1 SFöDGGesetz über die Einrichtung einer Fördermitteldatenbank im Saarland (SFöDG) Vom 2. April 2003
Das Ministerium der Finanzen darf, soweit dies zur Erfüllung der in § 2 genannten Aufgaben erforderlich ist, personenbezogene Daten verarbeiten. Die…
Art. 25 Abs. 1 32023R1113VERORDNUNG (EU) 2023/1113 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der vorliegenden Verordnung gilt die Verordnung (EU) 2016/679. Für die Verarbeitung personenbezogener…
Art. 23 Abs. 2 32025L0050RICHTLINIE (EU) 2025/50 DES RATES vom 10. Dezember 2024 über eine schnellere und sicherere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten zertifizierte Finanzintermediäre und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen…