Erwägungsgrund 14 32019R0452
Die Mitgliedstaaten oder die Kommission können gegebenenfalls einschlägige Informationen berücksichtigen, die sie von Wirtschaftsteilnehmern, Organisationen der Zivilgesellschaft oder Sozialpartnern wie zum Beispiel Gewerkschaften im Zusammenhang mit einer ausländischen Direktinvestition erhalten haben, die voraussichtlich die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung beeinträchtigt.