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Die Meisterprüfung umfasst die folgenden Prüfungsteile:
Pflanzenkultur, Verfahrenstechnik, Untersuchungstechnik und Dienstleistung,
Betriebs- und Unternehmensführung sowie
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.
Pflanzenproduktion, Verfahrens- und Agrartechnik, Dienstleistungen,
einen praktischen Teil (§ 14) und
einer schriftlichen Prüfung nach § 7.
einer schriftlichen Prüfung nach § 11.
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.