§ 90 PflFAssAPrV
Aufgaben der Fachkommission
Die Fachkommission nach § 44 des Pflegefachassistenzgesetzes
1.
erarbeitet einen Rahmenlehrplan und einen Rahmenausbildungsplan für die Pflegefachassistenzausbildung,
2.
erarbeitet einen Rahmenlehrplan für den Vorbereitungskurs nach § 11 Absatz 2 des Pflegefachassistenzgesetzes,