§ 1 FischwAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin
Der Ausbildungsberuf des Fischwirtes und der Fischwirtin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 1 Abs. 1 HaWiAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin
Der Ausbildungsberuf des Hauswirtschafters und der Hauswirtschafterin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 1 HotelAusbVVerordnung über die Berufsausbildungen zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau sowie zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement
Die Ausbildungsberufe mit den Berufsbezeichnungen werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 1 StV/WasAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft
Die Ausbildungsberufe werden staatlich anerkannt. Soweit die Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet, sind sie Ausbildungsberufe des…