Art. 1 Abs. 3 Satz 2 Nr. 14 Buchst. b SN-18562Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Ausbildungsoffensive an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum
In Absatz 3 Satz 2 wird nach dem Wort „von“ das Wort „Kapiteln,“ eingefügt.
Art. 2 SN-16639Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Ministerpräsidenten, der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Vertretungsverordnung und der Ernennungsverordnung
In § 3 Absatz 3 Nummer 1 und 2 der Ernennungsverordnung vom 2. Dezember 1994 (SächsGVBl. S. 1650), die zuletzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 16. September…
Art. 8 SN-17910Gesetz zur Änderung beamten-, besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Verbeamtung von Lehrkräften im Freistaat Sachsen
§ 3 der Ernennungsverordnung vom 2. Dezember 1994 (SächsGVBl. S. 1650), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. September 2015 (SächsGVBl. S. 510)…
Art. 9 Nr. 1 SN-12363Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der Standortkonzeption im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
In § 26 Abs. 2 Satz 2 wird das Wort „Chemnitz“ durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.
Art. 3 Nr. 3 SN-1974Dritte Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Mutterschutzverordnung
Nach der Angabe „S. 495]“ werden die Worte „geändert worden ist“ eingefügt.