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§ 3 der Ernennungsverordnung vom 2. Dezember 1994 (SächsGVBl. S. 1650), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. September 2015 (SächsGVBl. S. 510) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt: „(4) Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus werden die Beamten an den öffentlichen Schulen bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 14 vom Präsidenten des Landesamtes für Schule und Bildung ernannt.“
Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5.
Die Verordnung des Ministerpräsidenten über die Ernennung der Beamten des Freistaates Sachsen (Ernennungsverordnung – ErnVO) vom 2. Dezember 1994 (SächsGVBl. S.…
In § 3 Absatz 3 Nummer 1 und 2 der Ernennungsverordnung vom 2. Dezember 1994 (SächsGVBl. S. 1650), die zuletzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 16. September…
§ 3 der Verordnung des Ministerpräsidenten über die Ernennung der Beamten des Freistaates Sachsen (Ernennungsverordnung – ErnVO) vom 2. Dezember 1994…
§ 3 Abs. 2 der Verordnung des Ministerpräsidenten über die Ernennung der Beamten des Freistaates Sachsen (Ernennungsverordnung – ErnVO) vom 2. Dezember 1994…
§ 3 der Verordnung des Ministerpräsidenten über die Ernennung der Beamten des Freistaates Sachsen (Ernennungsverordnung – ErnVO) vom 2. Dezember 1994…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.