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§ 9 Abs. 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Ausbildung und Prüfung für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst – SächsBauAPO-hD) vom 11. Januar 2001 (SächsGVBl. S. 85) wird wie folgt geändert:
Die Angabe „Sächsische Urlaubsverordnung [SächsUrlVO]“ wird durch die Angabe „Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Urlaub der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen [Sächsische Urlaubsverordnung – SächsUrlVO]“ ersetzt.
Die Worte „zuletzt geändert“ werden durch die Worte „die zuletzt“ ersetzt.
Nach der Angabe „S. 495]“ werden die Worte „geändert worden ist“ eingefügt.
Das Wort „Mutterschutzverordnung“ wird durch die Angabe „Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen im Freistaat Sachsen (Sächsische Mutterschutzverordnung – SächsMuSchuVO) vom 1. Februar 1993 (SächsGVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Oktober 2003 (SächsGVBl. S. 623), in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
Aufgrund von § 18 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Beamtengesetz – SächsBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom…
Gleichzeitig tritt die Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst vom 11. Januar 2001 (SächsGVBl. S. 85), die…
Aufgrund von § 18 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Beamtengesetz – SächsBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom…
§ 9 Abs. 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums…
Die Angabe „vom 1. Februar 1993 (SächsGVBl. S. 123), die zuletzt durch Verordnung vom 3. Dezember 1996 (SächsGVBl. S. 495) geändert worden ist“ wird durch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.