Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst im Freistaat Sachsen (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst – SächsAPOmVwD) vom 31. Juli 2001 (SächsGVBl. S. 460), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. Mai 2008 (SächsGVBl. S. 429), wird wie folgt geändert:
In § 26 Abs. 2 Satz 2 wird das Wort „Chemnitz“ durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.
In § 27 Abs. 1 Satz 4 wird nach dem Wort „Landesdirektion“ das Wort „Sachsen“ eingefügt.
In § 6 Abs. 2 Nr. 1, § 8 Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 und 5 Satz 1, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Satz 1, § 16 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 4, § 27 Abs. 1 Satz 1 und § 29 Abs. 2 Satz 2 wird jeweils das Wort „Dresden“ durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst im Freistaat…
die Landesdirektion Sachsen und
In der Bezeichnung der Anlage wird die Angabe „§ 9 Absatz 2“ durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 Satz 1“ ersetzt.
In § 6 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz…
In § 30 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 22 Abs. 6 Satz 2 SächsBG“ durch die Angabe „§ 22 Abs. 6 Satz 3 SächsBG“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.