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Die zuständige Stelle bestimmt im Benehmen mit den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse näheres zur Geschäftsführung, insbesondere zu Einladungen, zur Protokollführung und zur Durchführung der Beschlüsse.
Die zuständige Stelle bestimmt im Benehmen mit dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Näheres zur Geschäftsführung, insbesondere zur Protokollführung und…
Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss bei der zuständigen Stelle. Schriftverkehr zur Vorbereitung,…
Die zuständige Stelle regelt im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss dessen Geschäftsführung, insbesondere Einladungen, Protokollführung und Durchführung der…
Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt bei der zuständigen Stelle. Einladungen, Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung, Protokollführung und…
Die zuständige Stelle regelt im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss dessen Geschäftsführung. Einladungen, Protokollführung und Durchführung der Beschlüsse des…
Der Prüfungsausschuss führt seine Geschäfte selbst. Die zuständige Stelle bestimmt im Benehmen mit den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Näheres zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.