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Prüfungsfächer können sein: a) im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld (Aufgabenfeld I) die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Hebräisch, Italienisch, Kunst, Latein, Musik, Niederländisch, Russisch, Spanisch; b) im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (Aufgabenfeld II) die Fächer Geographie, Erziehungswissenschaft, Geschichte, Philosophie, Psychologie, Recht, Sozialwissenschaften; c) im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld (Aufgabenfeld III) die Fächer Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Mathematik, Physik, Technik; d) die Fächer Religionslehre und Sport, die keinem Aufgabenfeld zugeordnet sind.
Die oberste Schulaufsichtsbehörde kann weitere Fächer als Prüfungsfächer zulassen.
Die oberste Schulaufsichtsbehörde kann weitere Fächer für die Oberstufe zulassen, wenn im Versuch erprobte Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe und…
Prüfungsfächer können sein Die Schulaufsichtsbehörde kann eine andere Fremdsprache als die in Satz 1 Nr. 1 genannten Fremdsprachen als Prüfungsfach zulassen,…
im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld (Aufgabenfeld I) die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Latein, Griechisch, Hebräisch,…
eines der Fächer Politik, Erdkunde, Sozialwissenschaften, Französisch, Niederländisch, Musik, Kunst, Textilgestaltung, Religionslehre, Praktische Philosophie,…
Folgende Fächer können unterrichtet werden: a) im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld (Aufgabenfeld I) Deutsch, Englisch, Französisch,…
Zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik müssen unter den Prüfungsfächern sein. Mindestens ein Fach aus jedem der drei Aufgabenfelder muss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.