Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen Berufsfachschulen der Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik, Gesundheit und Soziales sowie Gastronomie und Nahrung im Saarland Vom 20. September 2019*
§ 28 BerSchulWiVwTGSV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen
Prüfungsfächer sind die nach der jeweiligen Stundentafel (Anlage 1) in der Fachstufe II unterrichteten Fächer des berufsübergreifenden und berufsbezogenen Bereichs mit Ausnahme des Fachs Sport.