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Prüfungsfächer können sein Die Schulaufsichtsbehörde kann eine andere Fremdsprache als die in Satz 1 Nr. 1 genannten Fremdsprachen als Prüfungsfach zulassen, sofern für diese Fremdsprache Allgemeine Prüfungsanforderungen vorliegen.
aus dem sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Spanisch, Italienisch, Bildende Kunst, Musik,
aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld die Fächer Erdkunde, Geschichte, Politik, Wirtschaft,
aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld die Fächer Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik, Technik,
die keinem Aufgabenfeld zugeordneten Fächer Evangelische Religion/Katholische Religion, Allgemeine Ethik, Philosophie.
Die Prüfung erstreckt sich auf acht Fächer, von denen vier Fächer schriftlich und mündlich, die übrigen vier nur mündlich geprüft werden; die acht mündlichen Prüfungen sind auf zwei Prüfungsabschnitte verteilt. Von den vier schriftlich und mündlich zu prüfenden Fächern werden zwei auf dem erhöhten Anforderungsniveau und zwei weitere auf dem grundlegenden Anforderungsniveau geprüft. Der Bewerber/Die Bewerberin hat bei der Wahl der Prüfungsfächer folgende Festlegungen zu beachten: Im Übrigen bestimmt der Bewerber/die Bewerberin seine/ihre Prüfungsfächer im Rahmen der Meldung zur Prüfung.
Unter den Prüfungsfächern müssen Deutsch, zwei Fremdsprachen, Mathematik, eine Naturwissenschaft und ein gesellschaftswissenschaftliches Fach sein.
Die vier Fächer, die schriftlich und mündlich geprüft werden, müssen die drei Aufgabenfelder gemäß Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 abdecken. Unter ihnen müssen aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld das Fach Mathematik und aus dem sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld das Fach Deutsch oder eine Fremdsprache sein. Die beiden nach diesen Maßgaben als Prüfungsfächer gewählten Kernfächer werden auf erhöhtem Anforderungsniveau geprüft.
Ein Fach kann nur schriftliches Prüfungsfach sein, wenn zum Zeitpunkt der Abiturprüfung ein entsprechender schriftlich zu prüfender Kurs eingerichtet ist.