Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Bewerberin oder der Bewerber erhält ein Zeugnis über ihre oder seine Leistungen und das Ergebnis der Prüfung.
Hat die Bewerberin oder der Bewerber die Prüfung nicht bestanden, wird im Zeugnis vermerkt, ob sie oder er die Prüfung wiederholen kann.
Hat der Prüfling die Prüfung nicht bestanden, wird im Zeugnis vermerkt, ob sie wiederholt werden kann.
Über die bestandene Abschlussprüfung erhält die Kandidatin oder der Kandidat ein Zeugnis; über die nicht bestandene Prüfung erhält sie oder er eine…
Über die bestandene Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin von der zuständigen Stelle ein Zeugnis.
Die Einstellungsbehörde erteilt der Anwärterin oder dem Anwärter bei bestandener Prüfung ein Zeugnis über das Ergebnis.
Die Einstellungsbehörde erteilt der Anwärterin oder dem Anwärter bei bestandener Prüfung ein Zeugnis über das Ergebnis.
Erzielt die Bewerberin oder der Bewerber in der Nachprüfung eine mindestens ausreichende Leistung, erwirbt sie oder er den Abschluss und erhält ein neues…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.