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Die mündliche Prüfung findet in dem im jeweiligen Schwerpunkt der Anlage ausgewiesenen Fach statt.
Auf Antrag des Prüflings kann zusätzlich in einem Fach oder in mehreren Fächern der schriftlichen Prüfung eine mündliche Prüfung mit dem Ziel der Verbesserung um eine Notenstufe erfolgen.
Der Fachprüfungsausschuss legt dem Prüfling schriftlich die von der Fachlehrkraft erstellte und von der oder dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses genehmigte Prüfungsaufgabe vor.
Die Vorbereitungszeit für die Prüflinge dauert in der Regel 30 Minuten, die Prüfungszeit für die mündliche Prüfung in der Regel 20 Minuten.
Die mündliche Prüfung wird von der Fachprüferin oder dem Fachprüfer geführt. Die oder der Vorsitzende des Fachprüfungsausschusses hat das Recht, Fragen an den Prüfling zu richten und die Prüfung zeitweise selber zu übernehmen. Die Fachprüferin oder der Fachprüfer schlägt die Note für die Prüfungsleistung vor. Der Fachprüfungsausschuss berät über die einzelnen Prüfungsleistungen und setzt die Note gemäß § 48 Absatz 3 Schulgesetz NRW fest.
Die mündliche Prüfung wird grundsätzlich von der Fachprüferin oder dem Fachprüfer (§ 26 Abs. 4) durchgeführt. Die oder der Vorsitzende des…
Die mündliche Prüfung findet vor dem Fachprüfungsausschuss statt. Vor der mündlichen Prüfung tritt der Fachprüfungsausschuss zur vorbereitenden Sitzung…
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf ein begrenztes Aufgabengebiet. Der Bewerberin oder dem Bewerber wird am Prüfungstag die Aufgabenstellung schriftlich…
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung erfolgt in drei Fächern, die mündliche Prüfung in mindestens…
Die mündliche Prüfung findet vor dem Fachprüfungsausschuss statt. Vor der mündlichen Prüfung tritt der Fachprüfungsausschuss zu einer vorbereitenden Sitzung…
Die Fächer der mündlichen Prüfung werden vom allgemeinen Prüfungsausschuss nach den Bestimmungen für die Externenprüfung der APO-BK festgesetzt. Unbeschadet des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.