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Der Prüfungsausschuss stellt nach Beendigung aller schriftlichen und mündlichen Prüfungen die Prüfungsergebnisse fest und gibt sie den Prüflingen bekannt. Die Endnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten der schriftlichen Prüfungen und der Note der obligatorischen mündlichen Prüfung. Es wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerechnet und nicht gerundet.
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat.
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis, das zum Studium an einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) berechtigt. Die Berechtigung erstreckt sich auf die Studiengänge, die dem gewählten Schwerpunkt zugeordnet sind.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, erhält eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Feststellungsprüfung und die erreichten Leistungen.
Über die bestandene Abschlussprüfung erhält die Kandidatin oder der Kandidat ein Zeugnis; über die nicht bestandene Prüfung erhält sie oder er eine…
Der Prüfungsausschuß teilt dem Prüfling am Tage der mündlichen Prüfung mit, ob sie oder er die Prüfung bestanden oder nicht bestanden hat. Bei bestandener…
Die Eignungsprüfung gilt insgesamt als bestanden, wenn sämtliche Prüfungsinhalte einzeln mit der Feststellung „bestanden“ bewertet werden. Über die erfolgreiche…
Die Prüfung ist bestanden, wenn im Gesamtergebnis und in mindestens zwei der drei Prüfungsfächer mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden; es sei…
Über die bestandene Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin von der zuständigen Stelle ein Zeugnis.
Der Prüfling erhält ein Zeugnis über die erzielten Leistungen und das Ergebnis der Prüfung. Das Zeugnis weist den dem Abschluss zu Grunde liegenden Bildungsgang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.