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Für die Abnahme der Umschulungsprüfung werden besondere Prüfungsausschüsse nicht errichtet. Die Umschulungsprüfungen werden von den nach § 1 PO-A errichteten Prüfungsausschüssen abgenommen.
Für die Abnahme von Prüfungen errichtet die zuständige Stelle nach § 73 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes (zuständige Stelle) Prüfungsausschüsse für die…
Umschulungsprüfungen finden bei Bedarf statt. Sie sollen auf das Ende von Umschulungsmaßnahmen abgestimmt sein und zeitgleich mit den Abschlussprüfungen nach…
Für die Abnahme der Umschulungsprüfung gelten die Vorschriften der Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschlussprüfungen für…
Für die Abnahme der Prüfung errichtet die zuständige Stelle nach Bedarf einen oder mehrere Prüfungsausschüsse für die in § 1 Abs. 2 AO-SozV bezeichneten…
Für die Abnahme der Prüfung errichtet die zuständige Stelle nach Bedarf einen oder mehrere Prüfungsausschüsse für die in § 1 Abs. 2 AO-SozV bezeichneten…
Die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der bei der Einstellungsbehörde gebildet wird. Bei Bedarf können weitere Prüfungsausschüsse eingerichtet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.