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Die Abiturprüfung findet am Ende der Jahrgangsstufe 13 nach Festsetzung durch die oberste Schulaufsichtsbehörde einmal im Jahr in der Waldorfschule statt.
Sie gliedert sich in zwei Prüfungsteile.
Der erste Prüfungsteil umfasst zwei Leistungsfächer und zwei Grundkursfächer, in denen schriftlich und gegebenenfalls mündlich geprüft wird. Die Prüfungsaufgaben für die schriftlichen Prüfungen werden von der obersten Schulaufsichtsbehörde landeseinheitlich gestellt. Über Ausnahmen entscheidet die oberste Schulaufsichtsbehörde unter Festlegung besonderer Verfahrensregelungen.
Die Teilnahme am zweiten Prüfungsteil setzt voraus, dass der Prüfling den ersten Prüfungsteil bestanden hat oder durch weitere Prüfungen im zweiten Prüfungsteil den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben kann. Der zweite Prüfungsteil umfasst mündliche Prüfungen in vier weiteren Grundkursfächern. In zwei dieser Fächer treten an die Stelle der mündlichen Prüfung die Kursabschlussergebnisse der Jahrgangsstufe 13/II. Die Vorgaben für die Lehrbefähigung in der Sekundarstufe II oder eine entsprechende Unterrichtsgenehmigung gemäß § 7 Verordnung über die Ersatzschulen sind zu beachten.
An die Stelle der schriftlichen Abiturprüfung tritt im Fach Sport als Leistungsfach eine Fachprüfung. Die Fachprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfungsarbeit und einer praktischen Prüfung.
In den Prüfungsfächern Kunst und Musik kann auch eine praktisch-gestalterische Aufgabe Bestandteil der Prüfung sein.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Abiturprüfung gliedert sich in zwei Prüfungsteile. Der erste Prüfungsteil umfasst vier Fächer, in denen schriftlich und gegebenenfalls mündlich geprüft…
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung erfolgt in drei Fächern, die mündliche Prüfung in mindestens…
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; soweit die zu Grunde liegende APO-BK eine fachpraktische Prüfung vorsieht, zusätzlich aus…
Im ersten bis dritten Abiturfach wird schriftlich und gegebenenfalls mündlich, im vierten Abiturfach wird mündlich geprüft.
in der schriftlichen und der mündlichen Prüfung sowie
Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.