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Um die Allgemeine Hochschulreife zu erwerben, muss der Schüler/die Schülerin eine Gesamtqualifikation erreichen.
Die Gesamtqualifikation besteht aus der Summe der gewichteten Punktzahlen für die Leistungen
in der schriftlichen und der mündlichen Prüfung sowie
in zwei weiteren Fächern im Unterrichtshalbjahr 13/2 nach Maßgabe dieser Prüfungsordnung,
und gegebenenfalls in der besonderen Lernleistung (§ 18).