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In den Fächern der schriftlichen Abiturprüfung sind von der Schülerin oder dem Schüler in beiden Halbjahren Klausuren zu schreiben, die auf die Aufgabenstellung in der Abiturprüfung vorbereiten.
Die obere Schulaufsichtsbehörde berät die Waldorfschulen im Hinblick auf die Leistungsanforderungen in der Jahrgangsstufe 13. Sie stellt sicher, dass die Prüfungsanforderungen gemäß § 2 Abs. 2 in den Prüfungsvorschlägen berücksichtigt werden. In den Kursen, deren Ergebnisse an die Stelle einer Prüfung treten, hat die obere Schulaufsichtsbehörde das Recht, schriftliche und mündliche Leistungsüberprüfungen vorzunehmen und die Kursabschlussnoten endgültig festzusetzen.
Abschnitt
Prüfungsausschüsse
In den von dem Schüler/der Schülerin gewählten Fächern sind in den Jahrgangsstufen 12 und 13 Kursarbeiten zu schreiben. Sie müssen in Inhalt, Leistungsniveau…
für jedes unterrichtete Fach eine Note gemäß § 8 für die Bewertung der Leistungen des Schülers/der Schülerin in den Jahrgangsstufen 12 und 13,
Der erste Prüfungsteil umfasst zwei Leistungsfächer und zwei Grundkursfächer, in denen schriftlich und gegebenenfalls mündlich geprüft wird. Die…
Unter den Prüfungsfächern einschließlich der beiden Fächer, in denen die Leistungen des Unterrichtshalbjahres 13/2 ohne Prüfung in die Gesamtqualifikation…
In die Jahrgangsstufe 13 der Waldorfschule werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die nach zwölf aufsteigenden Schuljahren den Abschluss der Waldorfschule…
Abweichend von Absatz 2 werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang gemäß § 35 Absatz 3 in allen Fächern zusätzlich mit Noten bewertet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.