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Der Schüler/Die Schülerin belegt zu Beginn der Jahrgangsstufe 12 die Fächer Deutsch, Mathematik und zwei aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprachen. Mindestens eines dieser Fächer ist auf erhöhtem Anforderungsniveau als Leistungskurs zu belegen. Das zweite Fach, das auf erhöhtem Anforderungsniveau als Leistungskurs belegt wird, ist ein weiteres der in Satz 1 genannten Fächer oder ein Fach aus der Gruppe der Fächer Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Erdkunde, Politik, Wirtschaftslehre, Bildende Kunst und Musik. Des Weiteren belegt er/sie aus dem Kreis der in § 3 Absatz 1 genannten Fächer sechs Kurse, die auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurse) unterrichtet werden, nach Maßgabe der gemäß Anlage 1 zulässigen Fächerkombinationen. Geschichte ist verpflichtend zu belegen.
Die Leistungen des Unterrichtshalbjahres 13/2 in den beiden von dem Schüler/der Schülerin gewählten Fächern, die nicht gemäß Anlage 1 schriftlich oder mündlich geprüft werden, gehen ohne Prüfung in die Gesamtqualifikation ein. Dabei sind Deutsch, Mathematik, die beiden Fremdsprachen und das gesellschaftswissenschaftliche Fach gemäß § 3 Absatz 3 ausgeschlossen.
In den von dem Schüler/der Schülerin gewählten Fächern sind in den Jahrgangsstufen 12 und 13 Kursarbeiten zu schreiben. Sie müssen in Inhalt, Leistungsniveau und Bewertung den Anforderungen der gymnasialen Oberstufe gemäß den §§ 24 und 25 der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland entsprechen.
In den beiden Fächern, in denen die Leistungen des Unterrichtshalbjahres 13/2 ohne Prüfung in die Gesamtqualifikation eingehen, stellt die Schulaufsichtsbehörde [2] durch geeignete schulaufsichtliche Maßnahmen sicher, dass die Inhalte, das Leistungsniveau und die Bewertung in diesen Fächern den Anforderungen der gymnasialen Oberstufe entsprechen.