Gesetze
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Die oder der Polizeibeauftragte bestimmt eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter zur Stellvertretung. Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter führt die Geschäfte, wenn die oder der Polizeibeauftragte an der Ausübung der Funktion verhindert ist.
Dauert die Verhinderung durchgehend länger als sechs Monate, so kann der Landtag die oder den Polizeibeauftragten abberufen und eine neue Polizeibeauftragte oder einen neuen Polizeibeauftragten wählen.
Die Stellvertreterinnen vertreten die Frauenbeauftragte im Verhinderungsfall. Darüber hinaus kann die Frauenbeauftragte ihre Stellvertreterinnen zu bestimmten…
Die Wahrnehmung der Aufgaben und die Vertretung erfolgt im Fall der Verhinderung der Direktorin oder des Direktors durch die stellvertretende Direktorin oder…
Im Fall der Verhinderung der Schulleiterin oder des Schulleiters übernimmt die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter, bei deren oder dessen…
Ist ein Mitglied des Prüfungsausschusses verhindert, wird von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eine geeignete Vertretung bestellt.
nach Beendigung des Amtsverhältnisses der oder des Polizeibeauftragten des Bundes bis zum Beginn des Amtsverhältnisses einer Nachfolgerin oder eines…
Die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird jeweils für die Dauer von acht Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.