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Der Kostenerstattungsverzicht umfasst alle Kosten, die durch Bereitstellung und Einsatz der Einsatzkräfte sowie der Führungs- und Einsatzmittel entstehen. Hierzu zählen insbesondere
Personalkosten einschließlich Reisekosten, Einsatzzulagen, Mehrarbeitsvergütungen usw.,
Betriebskosten
Aufwendungen für Instandsetzung und Ersatzbeschaffung beschädigter, in Verlust geratener oder unbrauchbar gewordener Führungs- und Einsatzmittel sowie Dienstkleidung und persönlicher Gegenstände der Einsatzkräfte.
Für Nutzung und Abnutzung von Führungs- und Einsatzmitteln sowie Dienstkleidung werden keine Kosten erhoben.