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Der Bund beschafft auf seine Kosten Führungs- und Einsatzmittel für die Bereitschaftspolizei des Landes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Bund und Land erarbeiten gemeinsam mit den anderen Ländern die Ausstattungsnachweisung für die Bereitschaftspolizei. Das Bundesministerium des Innern kann die Ausstattungsnachweisung in Kraft setzen, wenn die Mehrheit der Länder, die mit dem Bund ein Verwaltungsabkommen über die Bereitschaftspolizei abgeschlossen haben, zugestimmt hat.
Das Land errichtet auf seine Kosten die Unterkünfte und Ausbildungsstätten für die Bereitschaftspolizei. Das Land bildet an den zugewiesenen Führungs- und Einsatzmitteln aus.