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Der Bund beteiligt das Land bei der Entwicklung und Erprobung von Führungs- und Einsatzmitteln.
Das Land übernimmt die vom Bund zugewiesenen Führungs- und Einsatzmittel an dem vom Bundesministerium des Innern bestimmten Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Erfüllungsort) und bringt sie auf seine Kosten zu den Dienststellen seiner Bereitschaftspolizei.
Das Land entsendet das für Bedienung und Instandhaltung der Führungs- und Einsatzmittel vorgesehene Personal zu zentralen Einweisungslehrgängen des Bundes. Der Bund trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Reisekosten werden im Rahmen der für Bundesbedienstete geltenden Bestimmungen erstattet.
Die Kosten für Teile, die durch Formänderungen an den vom Bund beschafften Führungs- und Einsatzmitteln erforderlich werden, trägt der Bund. Die Ein- und Umbaukosten trägt das Land, soweit die Formänderungen in Werkstätten der Polizei durchgeführt werden können. In den übrigen Fällen trägt der Bund die Kosten.