PolSeelsVbg SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 14 PolSeelsVbg SLVereinbarung über kirchlichen Dienst an Polizeibeamten (Polizeiseelsorge) im Saarland Vom 25. Oktober 1978 § 13Leichte SpracheEinfache SpracheDiese Vereinbarung tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft. § 13